Kommunale Wärmeplanung

Seit diesem Jahr ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Demnach müssen die rund 11.000 Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung entwerfen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. In Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH, hat die Marktgemeinde Bad Endorf mit der Kommunalen Wärmeplanung begonnen.

 

Fördervorhaben: KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Marktgemeinde Bad Endorf
Förderzeitraum: 01.08.2024 bis 31.07.2025
Förderkennzeichen: 67K27507

 

Projektträger ist die bundeseigene Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Zuwendungsempfänger des Fördervorhabens aus der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: „Kommunalrichtlinie“) ist die Marktgemeinde Bad Endorf.

 

 

Nationalen Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.