Grundssteuer
Öffentliche Zahlungsaufforderung für die jährliche Grundsteuer
(Steuerfälligkeiten: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11. eines jeden Jahres)
Die Grundsteuerzahlungen sind immer zum 15. eines Quartals fällig. Die fälligen Beträge müssen zu diesem Zeitpunkt an die Marktgemeinde Bad Endorf bezahlt werden. Wir bitten, sofern kein Sepamandat erteilt wurde, um rechtzeitige Überweisung, unter Angabe der PK-Nummer und der Steuerart, sodass Ihre Einzahlung bis spätestens zu den o.g. Terminen durch die Kasse gebucht werden kann.
Wir bitten Sie um Überweisungen auf eines der folgenden Konten der Marktgemeindekasse Bad Endorf:
- Sparkasse Bad Endorf
Kto. Nr.: 295 204
IBAN: DE58 7115 0000 0000 2952 04
BIC: BYLADEM1ROS
BLZ: 711 500 00
- VR Bank Rosenheim Chiemsee eG
Kto. Nr.: 341 100
IBAN: DE65 7116 0000 0000 3411 00
BIC: GENODEF1VRR
BLZ: 711 600 00
Es müssen kraft Gesetz bei verspätetem Zahlungseingang Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden!
Realsteuer-Hebesätze
Hebesätze |
vom Hundert |
Grundsteuer A |
350 v. H. |
Grundsteuer B |
375 v. H. |
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|
Berechnungsschema:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz v. H. = Grundsteuerjahresbetrag
(Der Grundsteuermessbetrag ist durch das Finanzamt Rosenheim festgelegt)