Fremdenverkehrsbeitrag
Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen. Selbstständig Tätige, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, sind fremdenverkehrspflichtig. Rechtsgrundlage hierfür sind die Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages im Markt Bad Endorf und Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG). Zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung werden die betroffenen Personen in der Marktgemeinde jährlich angeschrieben und zur Abgabe der „Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages“ aufgefordert.
Die Fremdenverkehrsbeitragssatzung finden Sie auf der gemeindlichen Homepage:
https://www.bad-endorf.de/bad-endorf.de/buerger-und-rathaus/gemeinde/buergerservice/ortsrecht-satzungen/fremdenverkehrsbeitrag.pdf
Nähere Information stehen auch auf dem Bayernportal zur Verfügung:
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/76331049492?localize=false
Bei Fragen zum Fremdenverkehrsbeitrag stehen Ihnen Mitarbeiterinnen des Steueramtes telefonisch unter 08053 – 3008 - 45 oder -18 und auch per E-Mailsteueramt@bad-endorf.de gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsblatt zum Fremdenverkehrsbeitrag
Formulare zum Download: Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages und Ausfüllanleitung