Abwasser- und Wassergebühren

Wassergebühren

Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt die Marktgemeinde Bad Endorf eine Gebühr (Herstellungsbeitrag).
 

Verbrauchsgebühr je Kubikmeter (Trink-)Wasser:

01. Januar 2017 - 31.Dezember 2024:       
1,46 € + 7% MwSt.
ab 01. Januar 2025:                                        2,24 € + 7% MwSt.
 

Weitere Informationen über die Anschluss- und Grundgebühren, die von der Grundstücksgröße und der Art der verwendeten Wasserzähler abhängen, finden Sie hier:


 
Abwassergebühren
 

Die Abwasserentsorgung ist als kostenrechnende Einrichtung zu kalkulieren. Bei der Gebührenkalkulation für diese Entwässerungseinrichtung nach Art. 8 Abs. 2 KAG ist daher das Kostendeckungsprinzip zu beachten. Alle Betriebskosten müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben über Gebühren an die Abwassereinleitenden umgelegt werden, die alle vier Jahre erneut zu kalkulieren sind. Die jüngste Abwassergebührenkalkulation erfasst den Kalkulationszeitraum für 2024 bis 2027. Aufgrund gestiegener Betriebskosten, insbesondere bei den Energie- und Personalkosten sowie der Betriebskostenumlage an den Abwasserzweckverband Simssee sind die Einleitungsgebühren und Beitragssätze ab 2024 gestiegen.

Jahr
 

Mischwasser
(€/m³)

Schmutzwasser*
(€/m³)

2012 - 2015

1,43 

1,29 

2016 - 2019

1,78

1,61

2020 2023

1,74

1,58

2024 2027 2,96 2,72

*   Ohne Einleitung von Regenwasser
 

Weitere Informationen finden Sie hier: