Wissenswertes über Abfall im Landkreis Rosenheim
Alle Informationen rund um das Thema Abfallwirtschaft finden Sie auch unter:
1. Abfallvermeidung
- Die Eigenkompostierung von Garten- und Küchenabfällen vermeidet Müll. Nutzen Sie die finanziellen Vorteile des Landkreises wie Ermäßigung der Abfallgebühren und Zuschuss beim Kauf eines Komposters (zu Einzelheiten vgl. entsprechende Merkblätter).
- Produkte aus der Region von Direktvermarktern sind gesund und haben kurze Transportwege.
- Viele Waren werden inzwischen offen, im Nachfüllpack oder als Mehrwegartikel angeboten. Miniportionsverpackungen machen Extraportionen Müll. Bevorzugen Sie daher größere Verpackungseinheiten.
- Bevorzugen Sie, wo immer es geht, Recyclingprodukte, z.B. Hygiene- oder Briefpapier.
Übrigens: Ist wirklich alles Müll, was Sie nicht mehr brauchen?
Ein Fernseher lässt sich oft reparieren, Bücher kann man ausleihen, Pflanzen tauschen, die Zeitung mit dem Nachbarn teilen, Kleidung im Secondhand-Laden oder auf Flohmärkten verkaufen, Möbel karitativen Einrichtungen stiften....
2. Abfallverwertung
Folgende Stoffe gehören nicht in die Mülltonne und werden kostenlos an den Wertstoffinseln bzw. Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen gesammelt:
- Altpapier (Papier, Pappe, Kartons)
- Altglas (weiß, grün, braun)
- Weißblech
- Aluminium
- Kunststoff-Verkaufsverpackungen, z.B. Joghurtbecher, Wasch- und Reinigungsmittelflaschen, Nudeltüten, Obstnetze etc.;
- Achtung: Am 01.01.2009 entfiel die Kennzeichnungspflicht von Verkaufsverpackungen mit einem Symbol eines Dualen Systems
- Es dürfen aber nach wie vor nur Verkaufsverpackungen über die entsprechenden Sammelbehälter kostenlos entsorgt werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitten den Merkblättern über Kunststoff-Verkaufsverpackungen.
- Getränkekartons, z.B. Milch- und Safttüten
- Styropor-Verpackungsmaterial (Chips und weiße Formteile)
- Altschrott
- Korken
- Altfette und -öle aus der Küche
- Grüngut
- Altholz der Klassen AI bis AIII (vgl. auch separates Merkblatt – Altholz AIV ist kostenpflichtig!)
- Elektro- und Elektronikgeräte (vgl. auch separates Merkblatt)
- Altreifen
- (Auto-)Batterien
Tipp:
Abfallvermeidung und -verwertung zahlen sich aus. Wählen Sie eine kleinere Mülltonne, wenn Sie weniger Müll haben - das spart Geld und schont die Umwelt!
3. Entgiftung
Abfälle, die giftig, explosiv, ätzend, umwelt- oder wassergefährdend sind, werden als Problemabfälle bezeichnet.
Auch kleinste Mengen dürfen nicht über die Mülltonne oder das Abwasser entsorgt werden.
Problemabfälle können zweimal jährlich am Umweltmobil (Wertstoffhof) in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden (die entsprechenden Zeiten sind unter "Aktuelles" ⇒ "Termine" ⇒ "Müllabfuhr" zu finden).
An den Wertstoffhöfen werden folgende Stoffe aus Haushalten angenommen: (Auto-)Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Farben, Lacke, Altöl, Ölfilter und Spraydosen.
Beachte: Elektro- und Elektronikgeräte sowie Kühlgeräte enthalten teilweise problematische Bestandteile und müssen getrennt erfasst werden. Über Einzelheiten informiert das Merkblatt „Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ sowie die Abfallberater beim Landratsamt Rosenheim.
4. Entsorgung
Was darf alles in die Mülltonne?
Verschmutzte Materialien (insbesondere verschmutzte Lebensmittelverpackungen wie Pizzakarton, Wurst-/Käsepapiere etc.), Speisereste die nicht kompostiert werden, Glühbirnen, Zigarettenkippen, Kehricht, ausgekühlte Asche, Putzlumpen, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Windeln, Knochen und Gräten, Kerzenreste, Dispersionsfarben (eindicken oder eintrocknen lassen), kaputtes Spielzeug, Dachpappe in Kleinmengen, Tapeten, Kleintierstreu u.a..
Altmedikamente können beim Umweltmobil oder am Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden. Nachdem der Hausmüll aus dem Bereich des Landkreises Rosenheim ausnahmslos thermisch behandelt wird, können Altmedikamente auch über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei einer Entsorgung über die Restmülltonne ist darauf zu achten, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.
Nicht in die Mülltonne dürfen Wertstoffe, Grüngut, Bauschutt (Ausnahme: Kleinstmengen) und Problemabfälle.
Wohin mit Sperrmüll?
Sperrmüll kann gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen abgegeben oder auf Wunsch auch abgeholt werden.
- Hier finden Sie die Abfallgebührensatzung »
- Hier finden Sie die Abfallwirtschaftssatzung »